Patientenaufklärung und Patientenrechtegesetz
Ein besonderer Fall in der klinischen Dokumentationsroutine ist die Patientenaufklärung. Sie muss vor JEDEM Eingriff stattfinden. Hier werden dem Patienten der Eingriff erläutert, die Risiken erklärt und alle Fragen dazu beantwortet. Standardisierte Patientenaufklärungsbogen stellen eine juristisch einwandfreie Aufklärung sicher. Auf den Aufklärungsbogen werden Notizen gemacht, Zeichnungen markiert, Eingriffsorte umkreist und schlussendlich Unterschriften geleistet. Mit dem aktuellen Patientenrechtegesetz muss das Krankenhaus dafür sorgen, dass der Patient eine Kopie des unterschriebenen Aufklärungsbogens erhält. Das ist lästig, kostet Zeit und hält das medizinische Personal von wichtigeren Aufgaben ab.
Hier leistet eine dotforms Anwendung mit Digitalen Stiften einen echten Mehrwert: Sämtliche Eintragungen sind in der elektronischen Ausführung eines ausgefüllten Bogens enthalten, mit Zeitstempel! Graphologische Merkmale, eingebettet in die Originaldaten, legen die Grundlage für eine eventuell spätere forensische Betrachtung der Unterschrift. Aufklärungsbogen aus selbstdurchschreibendem Papier gehören der Vergangenheit an. Mit dotforms wird die Patientenaufklärung unter Wahrung des Patientenrechtegesetztes wirtschaftlicher, schneller, digital. Das Ergebnis? Der Patient bekommt das Original mit nach Haus. Kein Einscannen, kein Transportieren, kein Papierarchiv! Es sei denn, man möchte das so. Das Signaturmodul dotforms eSign erfüllt die Kriterien der "Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur".