Ortsbegehung und Mängelprotokoll
Wie jedes Gewerk ist auch am Bau der Baufortschritt oder ein Istzustand zu ermitteln uns festzuhalten. Nicht selten geht es dabei um justitiable Informationen. Im Rahmen einer Ortsbegehung werden ein Zustandsprotokoll erstellt oder eine Checkliste abgearbeitet. Der jeweils vorgefundene Zustand wird dabei dokumentiert und in aller Regel auch unterschrieben. Dies kann dann durchaus juristische Relevanz erhalten, z.B. in einem Beweissicherungsverfahren oder in der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Gut zu wissen, dass die Dokumentation vollständig und mit Zeitstempel für jeden Eintrag sofort nach dem Schreiben in digitaler Ausführung zur Verfügung steht und Diskussionen um etwaige spätere Änderungen gar nicht erst entstehen. So können auch Freigaben digitalisiert, verteilt und archiviert werden, ohne dass jemand zum Scanner rennen musste. Noch im Beisein aller Parteien werden die Daten digitalisiert und verteilt.